ÖNORM B1300 Objektsicherheitsbegehung
Liegenschaftseigentümer sind für die Verkehrssicherheit auf eigenem Grund und Boden verantwortlich, in erster Linie für die Allgemeinflächen. WEG, MRG und WGG, die Bauordnungen der Länder und auch das BauKG regeln diese Verpflichtung jeweils aus unterschiedlichen Blickwinkeln. Dies ließ im Anlass- und Schadensfalls bisher einen Interpretations- und Gestaltungsspielraum zu, der sich oft zu Ungunsten des Eigentümers bzw. des Verwalters auswirkte.
Mit der ÖNORM B1300, die Ende 2012 veröffentlicht wurde, wurde der Stand der Technik für die Dokumentation und Fortschreibung des technischen Zustandes einer Liegenschaft definiert.
Bei konsequenter Anwendung der Norm entsteht das Gebäudebuch und somit der Nachweis, dass der Eigentümer seinen Pflichten zur Erhaltung der Verkehrssicherheit im Gebäude nachgekommen ist. Im Streitfall vor Gericht ist der Verweis auf die Anwendung der Norm der alles entscheidende Sorgfaltsnachweis für den Eigentümer. Sinnvollerweise lagert eine
Hausverwaltung die Überprüfung gemäß ÖNORM B1300 an Ingenieure und Baumeister aus. Die Anforderungen an Bau- und Anlagentechnik sind so komplex geworden, dass es heute zum professionellen Handeln gehört, mit qualifizierten Experten in diesem Bereich zusammenzuarbeiten. Teilweise gibt dies die Norm sogar vor.
BLUESAVE Experten übernehmen für Hausverwaltungen die sicherheitstechnische Überprüfung von Wohnhäusern im Sinne der ÖNORM B1300. Sie helfen auch bei der Implementierung des Gebäudebuches in den Verwaltungsalltag. Dadurch entsteht aus einer scheinbar zusätzlichen Belastung eine neue Verlässlichkeit und vor allem Effizienz in der Bewirtschaftung von Immobilien.
- Sicherheitstechnische Überprüfung im Sinne der ÖNORM B1300
- Implementierung des Gebäudebuches im Verwaltungsalltag
GESETZLICHE VORGABE: DIE ÖNORM B1300
Seit Ende 2012 gilt die ÖNORM B1300, die die Dokumentation und Fortschreibung des technischen Zustands eines Gebäudes definiert – also die Verkehrssicherheit auf eigenem Grund und Boden. Eigentümer bzw. Hausverwalter erstellen bei konsequenter Anwendung dieser Norm das sogenannte Gebäudebuch, das als Nachweis für die Pflichterfüllung zur Erhaltung der Gebäudesicherheit dient.
Hausverwaltungen und andere unserer Kunden haben die Überprüfung gemäß ÖNORM B1300 bereits an uns als BLUESAVE Consulting GmbH in Wien ausgelagert.
Denn die Anforderungen an die Anlagen- und Bautechnik sind inzwischen so komplex, dass diese Aufgaben von speziell geschulten und qualifizierten Spezialisten durchgeführt werden sollten.
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